Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Statut

Der EUROPÄISCHER SOZIALPREIS

Präambel

Das große Thema engagierter Bürger ist Gerechtigkeit, Menschlichkeit und soziale Gestaltung unserer europäischen Gesellschaft.

 

Wir können nicht nur von den Wundern der Demokratie, der Menschenrecht und offener Märkte reden und uns gleichzeitig weigern, Armut und soziale Benachteiligung als ungelöste Aufgabe wahrzunehmen.

 

Es geht um Europas Integration und darüber hinaus um Europas globale Verantwortung. Für das weltweite Netzwerk der Menschlichkeit sind fremde Länder nicht bloß Standortfaktoren oder Billiglohnländer. Es gibt viele persönliche Beziehungen. Die vorhandene Kenntnis der Zustände relativiert zwar viele unserer eigenen Probleme. Bewahrt uns aber vor allem vor einem selbstbezogenen Provinzialismus. Gerechtigkeit ist ein weltweites Thema.

 

Wir wollen eine Gesellschaft, die sich GEGEN Ungleichheit und soziale Ausgrenzung und FÜR Solidarität und für die Freiheit der Meinung als wesentlicher Pfeiler der Demokratie einsetzt. Wir wollen ein SOZIALES und SOLIDARISCHES EUROPA. Auf uns kommt es an. Deshalb wollen wir

 

EIN ZEICHEN FÜR MENSCHLICHKEIT SETZEN. 

WIR WOLLEN EIN SOZIALES UND SOLIDARISCHES EUROPA.

 

Der EUROPÄISCHE SOZIALPREIS wird an Menschen verliehen, die sich beispielhaft für diese europäischen Werte einsetzen. Sie leisten ihren persönlichen Beitrag GEGEN Ungleichheit und soziale Ausgrenzung und FÜR Solidarität und Demokratie in unserer Gesellschaft, in Deutschland, in Europa, weltweit.

 

Auf der Mitgliederversammlung am 17. Dezember 1996 haben die Mitglieder aus diesen Gründen den EUROPÄISCHEN SOZIALPREIS eingerichtet.


STATUT 

EUROPÄISCHER SOZIALPREIS

§ 1 - Die Idee 

Idee und Ziel des Europäischen Sozialpreises sind: Der Europäische Sozialpreis wirkt in die Zukunft und soll ein Zeichen für Menschlichkeit setzen. Die Verleihung des Europäischen Sozialpreises dient dem Ziel, durch ständig erneuerten Appell an die öffentliche Meinung das Bewusstsein der Öffentlichkeit für Menschlichkeit zu schärfen. Der Europäische Sozialpreis ist ein Preis von Bürgern für Bürger. Der Ort der Ausrichtung wird als Beinamen hinzugefügt. Seit 2006 „zu Eschweiler“.

 

§ 2 - Der Preis und die Kriterien 

Der Europäische Sozialpreis wird an Menschen verliehen, die durch hervorragende soziale Leistungen ein Zeichen für Menschlichkeit gegen Armut, Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung setzen.

 

Als Preisträger werden Menschen ausgezeichnet, die sich - ohne Mandat oder Funktion in Parteien sowie sozialen Institutionen - uneigennützig und auf privater Initiative für Menschlichkeit engagieren.

 

Der Europäische Sozialpreis besteht aus einer Ehrenurkunde, einer Medaille und einem Geldpreis.

 

Der Europäische Sozialpreis wird alljährlich am 3. Oktober im Gedenken an die deutsche Wiedervereinigung, die von epochaler Bedeutung für Europa ist, verliehen.

 

§ 3— Stifterrat Europäischer Sozialpreis 

Die Preisträger werden vom Vorstand des Europaverein GPB, dem Stifterrat genannt Direktorium „Europäischer Sozialpreis“ gewählt und den Mitgliedern vorstellt.

 

Das Direktorium hat die Aufgabe, die Ziele der Initiative „Europäischer Sozialpreis“ zu beraten, fördern und unterstützen.

 

Die Mitglieder des Direktoriums müssen nicht ordentliches Mitglied des Vereins sein.

 

§ 4 - Wahl 

Interessierte reichen ihren Vorschlag dem Direktorium Europäischer Sozialpreis bis zum 31.03. eines jeden Jahres ein. Der Vorstand nimmt die Prüfung gemäß § 1 vor und entscheidet im Einklang mit dem Votum des Stifterrates mit einfacher Mehrheit. Der Sozialpreisträger wird der Mitgliederversammlung des Europaverein GPB vorgestellt.

 

§ 5 - Sprecher des Direktoriums Europäischer Sozialpreis 

Sprecher des Direktoriums ist der jeweilige Präsident/in des Europavereins GesellschaftsPolitische Bildungsgemeinschaft e.V.

 

erstellt 17.12.1996 ergänzt durch MV-Beschlüsse 2000, 2007, 2018